16
Jan.
2023

Mit Haftungs­klauseln alles richtig machen (2022)

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Wirk­same Privatverkaufs-Klauseln – Gebraucht­ware
Wenn Sie beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften wollen, müssen Sie die Sach­mangelhaftung wirk­sam ausschließen. Die richtige Formulierung dafür lautet:

„ Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus. “

Das ist eindeutig. Wenn Sie bereits in der Vergangenheit Sachen zum Verkauf angeboten haben, ergänzen Sie:

„ Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt. “

Das ist wichtig, wenn Verkäufer immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten. Der Haftungs­ausschluss erscheint nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäfts­bedingung, sobald sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für solche AGB gelten verschärfte Voraus­setzungen für den Ausschluss der Sach­mangelhaftung. Er ist insgesamt unwirk­sam, wenn die Ergän­zung zu Schaden­ersatz­ansprüchen fehlt.

Wirk­same Privatverkaufs-Klauseln – Neuware
Auch beim Verkauf einzelner neuer Waren können Privatleute die Haftung wie bei Gebraucht­waren ausschließen. Die richtige Formulierung lautet auch hier:

„ Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus. “

Vom dritten Angebot mit der gleichen Formulierung zum Haftungs­ausschluss zum Verkauf an gilt die Formulierung als allgemeine Geschäfts­bedingung. Mit einer solchen dürfen Sie die Sach­mangelhaftung für Neuware nicht völlig ausschließen, sondern nur auf ein Jahr ab Lieferung beschränken (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 04.02.2015, Aktenzeichen: VIII ZR 26/14).

Wirk­same Privatverkaufs-Klauseln – mehr­facher Neuwaren­verkauf
Unser Formulierungs­vorschlag einer Klausel für wieder­holte Verkäufe von Neuware lautet deshalb:

„ Ich beschränke die Mangelhaftung auf ein Jahr ab Lieferung der Sache. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt. “

 

gefunden auf: https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

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